Rentenbesteuerung jetzt beim Verfassungsgericht

 - 

Gesetzliche Renten werden seit 2005 höher besteuert: Mehr als die Hälfte der Rente ist steuerpflichtig. Bei Rentenbeginn in 2009 beträgt der Besteuerungsanteil 58 %. Ist das verfassungsgemäß?

Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde die Besteuerung der gesetzlichen Rente neu geregelt: Bei Rentenbeginn bis 2005 beträgt der Besteuerungsanteil 50%. Für Renten, die ab 2006 beginnen, steigt der Besteuerungsanteil abhängig vom Jahr des Rentenbeginns schrittweise an. Bei Rentenbeginn in 2010 beträgt der Besteuerungsanteil 60%. Wer nach 2039 in Ruhestand geht, muss seine Rente voll versteuern. Man nennt das den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Der Fiskus gewährt auch dann keine Erleichterung, wenn die eingezahlten Rentenbeiträge überwiegend aus versteuertem Einkommen stammen.

Der Bundesfinanzhof hält die Besteuerung von gesetzlichen Altersrenten seit 2005 für verfassungsgemäß. Die obersten Steuerrichter billigten die grundsätzlich neue Ausrichtung auf die nachgelagerte Besteuerung. Damit "hat der Gesetzgeber die Grenzen seines weiten Gestaltungsspielraums nicht überschritten". Grenze der gesetzgeberischen Gestaltung: Eine doppelte Besteuerung darf es nicht geben (BFH-Urteil vom 26.11.2008, X R 15/07, DStR 2009 S. 32).

Genau diese Doppelbesteuerung konnte der klagende Steuerzahler jedoch nicht nachweisen. Die Finanzrichter haben ihm vorgerechnet, dass er bereits mit Ablauf des Jahres 2006 mehr steuerfreie Renteneinkünfte bezogen als er in den Jahren 1972 bis 2001 aus versteuertem Einkommen Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt hat. Das lag vor allem daran, dass der ehemalige Rechtsanwalt seine gesetzliche Rente und die Rente aus dem Rechtsanwaltsversorgungswerk in den Jahren 2001 bis 2004 nur in Höhe des günstigen Ertragsanteils versteuern musste.

Gegen diese Entscheidung hat der Rentner Verfassungsbeschwerde eingelegt (Az. 2 BvR 201/09). Das letzte Wort zur Rentenbesteuerung haben nun die Verfassungsrichter in Karlsruhe. Da die Steuerbescheide hinsichtlich der Rentenbesteuerung vorläufig ergehen, brauchen Sie in diesem Punkt keinen Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einzulegen.

URL:
https://www.steuertipps.de/altersvorsorge-rente/rentner-pensionaere/rentenbesteuerung-jetzt-beim-verfassungsgericht