Testament: Letzten Willen leichter auffinden

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Damit ein Testament im Todesfall rechtzeitig gefunden wird, gibt es das Zentrale Testamentsregister.

Zum 31.12.2018 waren in diesem Register etwa 16,7 Millionen erbfolgerelevante Urkunden, vor allem Testamente und Erbverträge gespeichert.

Das Register wird in jedem Sterbefall von Amts wegen auf vorhandene Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden geprüft.

Die Bundesnotarkammer informiert daraufhin das zuständige Nachlassgericht, ob und welche Verfügungen von Todes wegen zu beachten sind.

Dadurch wird der Letzte Wille des Erblassers gesichert, und Nachlassverfahren können schneller und effizienter durchgeführt werden.

Erfasst werden im Register Angaben zur Person des Erblassers, zum Verwahrort und zur Urkunde selbst.

Man weiß also, wo das Testament zu finden ist. Doch keine Angst: Dessen Inhalt wird nicht öffentlich.

Nicht registriert werden Testamente, die privat aufbewahrt werden – etwa zu Hause oder bei Bekannten.

Die Abfrage von Daten des Testamentsregisters erfolgt ausschließlich elektronisch, und zwar lediglich durch Amtsträger wie Notare und Gerichte unter Angabe des Geschäftszeichens.

Die Eintragungen in das Zentrale Testamentsregister kosten 15,– € je Registrierung bzw. 18,– € bei Rechnung von der Bundesnotarkammer.

Die Gebühr wird einmalig erhoben und deckt sämtliche Kosten der Registrierung, eventuelle Berichtigungen, Ergänzungen und Folgeregistrierungen sowie der Benachrichtigungen im Sterbefall ab.

Die amtliche Verwahrung (beim Nachlassgericht) eines Testaments mit Registrierung beim Zentralen Testamentsregister kostet (einmalig) 75,– € zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Zentralen Testamentsregisters und kostenfrei über das Info-Telefon für Bürgerfragen: 0800/3550700.

(MS)

URL:
https://www.steuertipps.de/altersvorsorge-rente/altersvorsorge/testament-letzten-willen-leichter-auffinden