Versicherungsleistungen kontra haushaltsnahe Hilfe: Was ist absetzbar?

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Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen, die im Zusammenhang mit einem Versicherungsschadensfall entstehen, werden steuerlich nur berücksichtigt, soweit sie nicht von der Versicherung erstattet werden.

Dabei sind nicht nur erhaltene, sondern auch in späteren Veranlagungszeiträumen zu erwartende Versicherungsleistungen zu berücksichtigen, betont das Bundesfinanzministerium in einem ausführlichen Schreiben zum Thema Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen und haushaltsahen Dienstleistungen (§ 35a EStG).

Das gilt auch für Versicherungsleistungen, die zur medizinischen Rehabilitation erbracht werden, wie z.B. für Haushaltshilfen In solchen Fällen wird nur die Selbstbeteiligung im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen begünstigt (BMF-Schreiben vom 10.1.2014 ).

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