Abholung der Bescheiddaten

Neben der Übermittlung Ihrer elektronischen Steuererklärung unterstützt die Steuer-Spar-Erklärung mit dem ELSTER-Modul auch die Abholung von Bescheiddaten.

Im Allgemeinen erhalten Sie vom Finanzamt eine E-Mail, sobald Ihre Bescheiddaten zur Abholung bereitliegen. Die Bescheiddaten umfassen allerdings nicht den vollständigen Steuerbescheid - den erhalten Sie wie gewohnt auf dem Postweg. Vorteil der elektronischen Bescheiddaten ist unter anderem, dass Abweichungen zwischen dem Bescheid und den von der Steuer-Spar-Erklärung errechneten Beträgen angezeigt werden. Sie erkennen unmittelbar, welche Beträge sich unterscheiden, und können direkt entscheiden, ob ein Einspruch gegen den Steuerbescheid für Sie sinnvoll ist.
Ihre Bescheiddaten können Sie in der Steuer-Spar-Erklärung abholen, indem Sie entweder auf der Abschlussseite "Bescheiddaten abholen und prüfen" auswählen oder nach einem Klick auf die Schaltfläche "ELSTER" in der Symbolleiste "Bescheiddaten für 2010 abholen" selektieren. Über die Schaltfläche "Steuerbescheid prüfen" werden Ihnen das Ergebnis des Vergleichs und gegebenenfalls die errechneten Differenzen angezeigt. Mit einem Klick auf "Untersuchen" erhalten Sie jeweils Informationen zu dem Thema, bei dem eine Abweichung gefunden wurde. Gezielte Fragen und Hinweise helfen Ihnen, die Ursache zu finden. Haben Sie diese ermittelt und möchten Sie einen Einspruch einlegen, schlägt Ihnen das Programm Einspruchsformulierungen vor. Durch das Markieren von Vorschlägen werden diese vom Programm für ein Einspruchschreiben ans Finanzamt vorgemerkt. Zum Abschluss Ihrer Prüfung zeigt Ihnen das Programm nochmals alle zuvor ausgewählten Einspruchstexte. Gegebenenfalls können Sie hier auch Formulierungen wieder entfernen. Über den Schalter "Einspruchschreiben erzeugen" im selben Dialog generiert das Programm ein Einspruchsschreiben im RTF-Format, welches Sie weiter bearbeiten und ausdrucken können. Nach Fertigstellung des Schreibens können Sie dieses gegebenenfalls mit weiteren Unterlagen an Ihr Finanzamt schicken.
Bitte beachten Sie die Einspruchfristen! Diese finden Sie für den ELSTER-Bescheid im Abschlussdialog. Abweichungen zwischen den Bescheiddaten und dem Papierbescheid können nicht ausgeschlossen werden. Das Programm hat keinen Einfluss auf die vom Finanzamt über das ELSTER-Modul zurückübermittelten Werte. Daher warten Sie auf jeden Fall den Papierbescheid ab, bevor Sie einen Einspruch einlegen.
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