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    Bundesgerichtshof erklärt zahlreiche Bankentgelte und Klauseln für unzulässig

    Einen ganzen Katalog von Bank-Entgelten und Klauseln musste der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Verhandlung abarbeiten. Eine Verbraucherschutzorganisation hatte eine Sparkasse wegen eines sogenannten Benachrichtigungsentgeltes in Höhe von 5,00 € bei fehlgeschlagenen Lastschriften und Überweisungen, eines Entgeltes für die Löschung eines Dauerauftrages von 2,00 €, eines monatlichen Entgeltes für ein Pfändungsschutzkonto von 7,00 € und ein Entgelt für die Änderung und Streichung einer Wertpapierorder

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    Bundessozialgericht: Einkünfte aus Ehrenamt grundsätzlich beitragsfrei

    Ehrenämter sind in der gesetzlichen Sozialversicherung grundsätzlich auch dann beitragsfrei, wenn hierfür eine angemessene pauschale Aufwandsentschädigung gewährt wird und neben Repräsentationspflichten auch Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden, die unmittelbar mit dem Ehrenamt verbunden sind. Das hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in einem Urteil vom 16.8.2017 entschieden (Az. B 12 KR 14/16 R). Ehrenamtliche Tätigkeiten sind in der Bundesrepublik Deutschland sehr verbreitet: Bei

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    Mehr Kündigungs- und Wechselrechte für Stromkunden

    Abgaben, Steuern und Umlagen machen einen Großteil des Strompreises aus. Sie sind vielfach auch für Preissteigerungen verantwortlich. Misslich für Verbraucher: Die Vertragsklauseln etlicher Versorger schlossen bislang ein Sonderkündigungsrecht aus, wenn eine Preissteigerung auf diesen staatlichen Anteil an den Ausgaben zurückzuführen war. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied jedoch am 5.7.2017: Solche Klauseln sind rechtswidrig. Künftig steht damit Verbrauchern bei jeder Erhöhung des Strompreises

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    Bundesgerichtshof schränkt Gebühren für SMS-TANs ein

    In einem weiteren Fall musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Entgelt beschäftigen, das eine Sparkasse von ihren Kunden für die Vergabe von Transaktionsnummern verlangte. Hier ging es um 0,10 € für jede TAN (Transaktionsnummer), die das Institut ihren Kunden per SMS zuschickte. Der BGH kassierte auch dieses Entgelt (Urteil vom 25.7.2017 – XI ZR 260/15). Das Gericht entschied, dass die weite Fassung der Klausel den Kunden benachteilige. Denn er müsse das Entgelt auch zahlen, wenn die SMS

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    Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?

    Zur Berechnung der Erbschaftssteuer werden zunächst die Werte aller Vermögensgegenstände addiert, die auf den Erben übergehen. Davon werden die Nachlassverbindlichkeiten abgezogen. Aber nicht alles, was den Erben Geld kostet, gehört zu den Nachlassverbindlichkeiten. Nachlassverbindlichkeiten sind laut § 1967 Abs. 2 BGB vom Erblasser herrührende Schulden sowie Forderungen von Dritten gegenüber dem Erben – insbesondere Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen. Konkret

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    Erbschaft und Schenkung: Steuern sparen über drei Generationen

    Eltern geben ihr Vermögen meistens an die eigenen Kinder weiter. Vergessen wird häufig, dass auch Enkelkinder bei der Übertragung von den Großeltern einen Freibetrag von 200.000 € in Anspruch nehmen können. Wer nur ein Kind und größeres Vermögen hat, muss oft Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer zahlen. Der Freibetrag der Enkelkinder verfällt dagegen meist ungenutzt. Hinzu kommt: Geht das Vermögen später von den Kindern auf die Enkel über, fällt ein weiteres Mal Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer

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    Schenkungssteuer bei Kettenschenkung

    Wird etwas mit der Auflage verschenkt, es sofort an einen anderen weiterzureichen, ist das für die Festsetzung von Schenkungssteuer das Gleiche, als wäre die Schenkung direkt an den endgültigen Empfänger gegangen. Konsequenz: Bei einer solchen Kettenschenkung gilt nur der Freibetrag des letzten Beschenkten. Der Ehemann überträgt Vermögen auf seine Frau, die es umgehend an ein Kind weiterverschenkt. Ziel ist es, den Schenkungssteuer-Freibetrag der Ehefrau von 500.000 € zu nutzen, da der Freibetrag

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    Erben steht ein Sonderausgabenabzug für nachgezahlte Kirchensteuer zu

    Muss ein Erbe aufgrund eines ihm gegenüber ergangenen Einkommensteuerbescheides für den verstorbenen Erblasser Kirchensteuer nachzahlen, kann der Erbe diesen Betrag steuerlich zu seinen Gunsten als Sonderausgaben geltend machen. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden. Geklagt hatte eine Erbin, deren Vater im Jahre 2009 verstorben war. Im Jahre 2007 hatte der Vater sein Steuerbüro veräußert. Nach dem Tod des Vaters einigten sich die Miterben mit dem Erwerber des Steuerbüros darauf, dass der

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    Streit ums Erbe: Abziehbarkeit von Prozesskosten

    Vergebliche Prozesskosten können bei der Erbschaftsteuer abgezogen werden, entschied der BFH in einem aktuell veröffentlichten Urteil. Konkret ging es um die Kosten eines Zivilprozesses, in dem ein Erbe vermeintliche zum Nachlass gehörende Ansprüche des Erblassers geltend gemacht hat. Die Kosten seien als Nachlassregelungskosten vom Erwerb von Todes wegen abzugsfähig; die faktische »Steuerfreiheit« bei misslungener Rückforderung steht dem Abzug nicht entgegen – so das Fazit der Richter (BFH-Urteil

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    Stundungszinsen aus Pflichtteilsverzicht sind steuerpflichtig

    Erhalten Sie eine Ausgleichszahlung dafür, dass Sie auf den künftigen Pflichtteilsanspruch zum Beispiel gegenüber Ihren Eltern verzichten, ist diese Zahlung einkommensteuerfrei. Sie unterliegt allenfalls der Erbschaftsteuer, sofern die Freibeträge überschritten werden. Anders sieht es aus, wenn die Zahlung erst in der Zukunft geleistet und der Anspruch bis dahin verzinst wird. Dann sind diese Zinsen als Kapitalerträge steuerpflichtig. Einen solchen Fall hat der Bundesfinanzhof entschieden. Geklagt

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