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    Beamte: Was gilt für die Urlaubsansprüche bei Langzeitkrankheit?

    Bei längerer Krankheit verfallen Urlaubsansprüche nicht. Das hat der Europäische Gerichtshof am 20.1.2009 entschieden (Az.: C-350/06). Seitdem gibt es eine Reihe von Urteilen deutscher Gerichte zu diesem Thema. Eine der Streitfragen ist dabei: Was gilt denn nun für Beamte? Können Beamte, die wegen einer Langzeiterkrankung keinen Urlaub nehmen konnten, verlangen, dass dieser finanziell abgegolten wird? Und: Für welche Beamten besteht nun Handlungsbedarf? Eine eindeutige Rechtsposition hat sich noch

  • News

    Pensionen von ehemaligen Teilzeit-Beamten: Überproportionale Kürzung der Anrechnung von Ausbildungszeiten ist europarechtswidrig

    Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 25.3.2010 (Az. 2 C 72.08) können viele Beamte im Ruhestand, die früher teilweise in Teilzeit beschäftigt waren, mit höheren Pensionen rechnen. Denn einige Regeln des (Bundes-)Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) wurden als europarechtswidrig befunden. Unumstritten ist, dass Beamte, die in Teilzeit arbeiten, als Ruheständler niedrigere Bezüge bekommen als Vollzeitbeschäftigte. Rechtswidrig ist dagegen, dass die (ehemaligen) Teilzeitler noch

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    Rentenbesteuerung: Neue BFH-Urteile

    Der Bundesfinanzhof hat nochmals bestätigt: Die seit 2005 geltende höhere Besteuerung der gesetzlichen Altersrenten ist verfassungskonform. Doch es gibt auch Positives zu vermelden: Künftig können mehr Rentner von der sogenannten Öffnungsklausel profitieren. Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde die Besteuerung der gesetzlichen Rente neu geregelt: Bei Rentenbeginn bis 2005 beträgt der Besteuerungsanteil 50%. Für Renten, die ab 2006 beginnen, steigt der Besteuerungsanteil abhängig vom Jahr des Rentenbeginns

  • News

    Erwerbsminderungsrente: Besteuert das Finanzamt zu viel?

    Seit dem Jahr 2005 sind "Leibrenten und andere Leistungen" der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr mit dem günstigen Ertragsanteil, sondern mit dem höheren Besteuerungsanteil von mindestens 50% steuerpflichtig (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG). Nach Auffassung der Finanzverwaltung gilt dies für alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden häufig zeitlich befristet gezahlt

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    So wird eine Rürup-Rente versteuert

    Die Rentenzahlung aus einer Rürup-Rente wird vom Finanzamt wie die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung behandelt. Versteuern müssen Sie den sog. Besteuerungsanteil. Das ist der Teil der Rente, der über den Rentenfreibetrag hinausgeht. Altersrente, Erwerbsminderungsrente und/oder Hinterbliebenenrente: Alles, was später an Leistungen aus einem Rürup-Vertrag fließt, wird so besteuert. Und dabei gelten die gleichen Regeln wie für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung(§ 22 Nr. 1 Satz

  • News

    Rentenversicherungsbeiträge ab 2005 nicht als Werbungskosten absetzbar

    Mit der geänderten Besteuerung der Alterseinkünfte wurde auch die Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen neu geregelt. In diesem Zusammenhang gibt es inzwischen einige BFH-Urteile. Der BFH hat in mehreren Urteilen entschieden, dass Altersvorsorgeaufwendungen nicht in voller Höhe als Werbungskosten anerkannt, sondern weiterhin nur begrenzt als Sonderausgaben abgesetzt werden können. Davon betroffen sind sowohl Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (BFH, Urteil vom 18.11.2009, Az. X R 34/07

  • News

    Gesetzliche Erwerbsminderungsrente: Besteuert das Finanzamt zu viel?

    Renten wegen Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung waren bis 2004 nur mit einem sehr geringen Ertragsanteil steuerpflichtig. Seit 2005 dagegen gilt nach Auffassung der Finanzverwaltung ein wesentlich höherer Besteuerungsanteil. Ob dies rechtlich in Ordnung geht, überprüft nun der Bundesfinanzhof. Seit dem Jahr 2005 sind "Leibrenten und andere Leistungen" der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr mit dem günstigen Ertragsanteil, sondern mit dem höheren Besteuerungsanteil von

  • News

    Rentenbesteuerung jetzt beim Verfassungsgericht

    Gesetzliche Renten werden seit 2005 höher besteuert: Mehr als die Hälfte der Rente ist steuerpflichtig. Bei Rentenbeginn in 2009 beträgt der Besteuerungsanteil 58 %. Ist das verfassungsgemäß? Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde die Besteuerung der gesetzlichen Rente neu geregelt: Bei Rentenbeginn bis 2005 beträgt der Besteuerungsanteil 50%. Für Renten, die ab 2006 beginnen, steigt der Besteuerungsanteil abhängig vom Jahr des Rentenbeginns schrittweise an. Bei Rentenbeginn in 2010 beträgt der Besteuerungsanteil

  • News

    Neues BMF-Schreiben zur Riester-Rente: Berufseinsteigerbonus

    Im Jahr 2008 hat sich bei der Riester-Rente einiges geändert, auch bei "klassischen" Riester-Verträgen. Die Finanzverwaltung hat nun ihren Erlass zur Altersvorsorge entsprechend überarbeitet (BMF-Schreiben vom 20.1.2009, BStBl. 2009 I, S. 273). Zum Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro, den es bis zum 25. Lebensjahr gibt, stellt das BMF-Schreiben klar: Für den Berufseinsteigerbonus ist kein gesonderter Antrag erforderlich. Den Bonus gibt es einmalig für das erste nach dem 31.12.2007 beginnende

  • News

    Neues BMF-Schreiben zur Riester-Rente: Klarstellungen

    Im Jahr 2008 hat sich bei der Riester-Rente einiges geändert, auch bei "klassischen" Riester-Verträgen. Die Finanzverwaltung hat nun ihren Erlass zur Altersvorsorge entsprechend überarbeitet (BMF-Schreiben vom 20.1.2009, BStBl. 2009 I, S. 273). Das sind die wichtigsten Punkte: Rückwirkend seit 2008 können auch diejenigen Riester-Förderung bekommen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit oder Versorgungsbezüge wegen vollständiger Dienstunfähigkeit beziehen. Dabei müssen

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