[] … Die Finanzämter berücksichtigen Sozialversicherungsbeiträge, die auf z. B. nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) steuerfreien Arbeitslohn entfallen, nicht als Vorsorgeaufwendungen. Das ist nicht mit EU-Recht vereinbar, sagt der EuGH. Die Richter erklärten, es stehe der Arbeitnehmerfreizügigkeit entgegen, wenn ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat tätig ist, die von seinem nach DBA in Deutschland steuerfreien Arbeitslohn einbehaltenen Beiträge zur Altersvorsorge …