[] … Hin und Her im Mehrfamilienhaus: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft fasst einen Beschluss und zieht ihn später wieder zurück – in Abwesenheit des betroffenen Eigentümers. Das kann erlaubt sein, sagt das Amtsgericht Bad Dürkheim. Mit seiner sog. »Anfechtungsklage« wollte ein Wohnungseigentümer Beschlüsse, die gegen seinen Willen von den anderen Eigentümern der Wohnungen gefasst worden waren, für ungültig erklären lassen. Die anderen Wohnungseigentümer hatten nämlich beschlossen, eine dem Kläger mit …