[] … Viele Pflegebedürftige benötigen ein spezielles Pflegebett. Als Grund hierfür zählt schon, dass hierdurch die Pflege erleichtert wird. Die Pflegeversicherung muss dann ein Pflegebett als Hilfsmittel finanzieren. Doch was gilt, wenn das Pflegebett aus gesundheitlichen Gründen temporär nicht mehr erreichbar ist? Über einen solchen Fall hatte das Sozialgericht Detmold zu entscheiden. Die Pflegekasse hatte sich hier geweigert, die Leihgebühr für ein zweites Pflegebett zu übernehmen. Das Sozialgericht …