[] … Ist es nun ein Missgeschick oder ein Unfall? Wer will das im Einzelfall entscheiden? Doch wenn es um Leistungen der Berufsgenossenschaft geht, dann muss diese Entscheidung getroffen werden, denn sie zahlt nur, wenn es sich um einen Unfall handelt. Die schmerzhafte Knieprellung, die ein Arbeitnehmer bei einer unzweifelhaft dienstlichen Erledigung erlitt, galt für das Sozialgericht Karlsruhe nicht als Unfall. Klar: Der Betroffene musste dann nicht auf die Behandlung seiner Maläsen verzichten, wohl …