[] … Das Bundessozialgericht nimmt lediglich Härtefälle vom Regelfall aus, dass Hinterbliebene aus ihrem Erbe vom Verstorbenen erhaltene Sozialhilfe zurückzahlen müssen. In einem Urteil vom 27.2.2019 hat das Bundessozialgericht den (un)schönen Begriff "postmortales Schonvermögen" erfunden – allerdings nur, um auszuführen, dass ein solches nicht existiert (Az. B 8 SO 15/17 R). Worum es ging? Um eine 83-jährige Witwe, die ihr Haus verkaufen sollte, weil sie dem örtlichen Sozialamt 15.316,– € Pflegeheimkosten …