… Aufwendungen, die nicht von dieser Reisekostenerstattung gedeckt sind, werden dann in der Steuererklärung bei den Werbungskosten angegeben. Ersetzt der Arbeitgeber andere Kosten, zum Beispiel Kursgebühren, handelt es sich bei den Erstattungsleistungen um steuerpflichtigen Arbeitslohn, der auf der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitnehmers eingetragen wird. In diesem Fall dürfen die Fortbildungskosten in der Steuererklärung in voller Höhe bei den Werbungskosten angeben werden. …