[] … Dass auf elektronischem Weg gelieferte digitale Bücher, Zeitungen und Zeitschriften mit 19% Umsatzsteuer belegt werden, steht dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht entgegen. Das entschied der Europäische Gerichtshof. Die Mehrwertsteuerrichtlinie sei in dieser Hinsicht gültig, erklärten die Richter und bestätigten, dass gedruckte Bücher und Ebooks weiterhin unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen unterliegen dürfen – in Deutschland 7% für gedruckte Werke und 19% für elektronische Publikationen. Die …