[] … Im Erbschaftsteuergesetz ist eindeutig geregelt, dass bei Bestellung eines Nachlasspflegers dieser zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist und der Steuerbescheid ihm gegenüber bekannt gegeben werden muss. Vor dem Finanzgericht ging es dann im Wesentlichen darum, wie viel Zeit der Nachlasspfleger haben muss, um die Erben zu ermitteln. Nach Ansicht des Finanzgerichts genügen bereits die 14 Monate, die das Finanzamt mit der Erstellung des Steuerbescheides gewartet hat. …