[] … Daher hat der Gesetzgeber einen Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren geschaffen, und zwar mit einem doppelten Ziel. Die von überlangen Verfahren Betroffenen haben gegebenenfalls einen Entschädigungsanspruch, und der Justiz wird auf diese Weise ein Anreiz zur Beschleunigung der Verfahren gegeben. Doch was gilt, wenn Kläger Anspruch auf eine Entschädigung haben und zum Zahlungszeitpunkt Grundsicherungsleistungen erhalten? …