[] … Das Finanzamt unterwarf diese Einkünfte der Körperschaftsteuer, da die Stiftung seiner Meinung nach aufgrund nicht ordnungsgemäßer Buchführung nicht als gemeinnützig anerkannt werden könne. Die Stiftung dagegen war der Auffassung, dass sie keine Körperschaftsteuer zahlen muss, weil sie erst ab der Anerkennung ihrer Rechtsfähigkeit – die zum Zeitpunkt der Satzungserstellung eintrat – überhaupt steuerpflichtig sein könne. Das sahen die Richter anders. …