[] … Das können Studenten jetzt tun Studenten , die ebenfalls ein Auslandssemester absolvieren, können von der Musterklage profitieren: Gebt die Kosten für Unterkunft und Verpflegungsmehraufwand in eurer Steuererklärung als Werbungskosten an. Wenn das Finanzamt die Kosten nicht anerkennt, legt ihr gegen den Steuerbescheid Einspruch ein. Der Vorteil: Ihr könnt den Ausgang der Musterklage abwarten, ohne selbst klagen zu müssen. Entscheidet das Gericht in eurem Sinne, bekommt ihr Geld zurück. …