[] … Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen geben jetzt einen neuen Papiervordruck heraus, auf dem Rentner und Pensionäre noch bestimmte Versicherungsaufwendungen, Spenden und Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer, außergewöhnliche Belastungen, Behinderten-Pauschbeträge sowie Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen eintragen können. Damit sollen alle steuerlichen Pflichten erledigt sein – was wir bezweifeln, aber dazu später mehr! …