[] … Stirbt ein Ehegatte, erbt der andere Partner dessen gesamtes Vermögen. Solange noch Erben der ersten Ordnung (Kinder, Enkel, Urenkel) oder Erben der zweiten Ordnung (z.B. Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen) des Erblassers leben, erbt der Ehegatte nur einen Teil des Nachlasses. Nur wenn weder Verwandte der ersten und zweiten Ordnung noch Großeltern leben, ist der länger lebende Ehegatte Alleinerbe. 10. Wenn die Eheleute getrennt leben, sind sie nicht mehr erbberechtigt. …