… Wie so oft, gibt es allerdings auch hierbei Ausnahmen: Geschenktes oder geerbtes Geld Werbungskosten, die Sie mit geschenktem oder geerbtem Geld getätigt haben, können Sie immer absetzen: woher die finanziellen Mittel stammen, ist unerheblich. Drittaufwand Wenn jemand anderes Kosten trägt, die durch Ihren Job oder Ihr Studium veranlasst sind, spricht man vom sogenannten "Drittaufwand". Diese Kosten dürfen Sie nicht als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. …