… Auch für Leistungen, die in einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten geerbten Wohnung durchgeführt werden, kann die Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden. Das gilt auch, wenn die Leistungen für diese Wohnung noch vom Erblasser in Anspruch genommen und die Rechnungsbeträge von Ihnen überwiesen worden sind (BMF-Schreiben vom 9.11.2016, BStBl. 2016 I S. 1213 Rdnr. 30). Herbert Fuchs erbt Anfang 2020 eine Wohnung von seinem verstorbenen Vater (Erblasser). Er zieht umgehend in die Wohnung ein. …