[] … Wenn eine Einrichtung, die Sie als Erben einsetzen möchten, nicht selbst erbfähig ist, können Sie den Träger der Einrichtung als Erben einsetzen mit der Auflage, dass das Erbe für die Einrichtung Ihrer Wahl, zum Beispiel den Kindergarten, verwendet wird. So kommt Ihr Erbe doch noch der Stelle zugute, die Sie gerne bedenken möchten. Gesetzlichen Erbfolge und wie man von ihr abweichen kann Liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge. …