[] … Denn die Corona-Soforthilfe wurde gewährt, um die finanzielle Notlage eines Unternehmens aufgrund der Corona-Pandemie abzumildern. Sie wurde nicht gewährt, um Gläubigeransprüche des Finanzamts zu befriedigen, die bereits vor dem 1.3.2020 entstanden sind! Die einzelnen Programme, die die Länder zur Corona-Soforthilfe aufgelegt hatten, sind im Wesentlichen inhaltsgleich. …