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    Entlastungsbetrag

    Für jedes weitere Kind steigt er um 240 €. 2020 wurde im Zuge der Corona-Pandemie der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 4.008 € erhöht. Was zunächst nur als Erleichterung für die Jahre 2020 und 2021 gedacht war, soll jetzt unbeschränkt gelten.

  • News

    Minijob: Umlagen U1 und U2 steigen ab 1.10.2020

    Auslöser für die Anhebung, erklärt die Minijob-Zentrale, seien zum einen die durch die Corona-Pandemie geringeren Umlageeinnahmen und zum anderen die deutlich gestiegenen Ausgaben bei den Erstattungsleistungen. Die Höhe der Erstattung für die Arbeitgeber bleibt unverändert bei 80% im Krankheitsfall und 100% bei einer Mutterschaft. Die Umlage U2 für Mutterschaftsaufwendungen muss auch für männliche Minijobber abgeführt werden! Was müssen Sie als Arbeitgeber eines Minijobbers jetzt tun?

    Minijob: Umlagen U1 und U2 steigen ab 1.10.2020
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  • Gesetz

    § 110 EStG, Anpassung von Vorauszahlungen für den Veranlagungszeitraum 2019

    . – Sondervorschriften zur Bewältigung der Corona-Pandemie Titel: Einkommensteuergesetz (EStG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: EStG Gliederungs-Nr.: 611-1 Normtyp: Gesetz § 110 EStG – Anpassung von Vorauszahlungen für den Veranlagungszeitraum 2019 (1) 1Auf Antrag wird der für die Bemessung der Vorauszahlungen für den Veranlagungszeitraum 2019 zugrunde gelegte Gesamtbetrag der Einkünfte pauschal um 30 Prozent gemindert. 2Das gilt nicht, soweit in dem Gesamtbetrag der Einkünfte Einkünfte aus nichtselbständiger

  • News

    Finanzamt hat noch Soli festgesetzt? Das müssen Sie tun

    Vorauszahlungen basieren daher zum Teil noch auf Steuerfestsetzungen für das Jahr 2018 oder früher – und damit aus einer Zeit, in der Sie den Soli noch zahlen mussten. auch interessant: GRATIS Steuererklärung 2020 - Änderungen & Hinweise wegen Corona Ratgeber Kurzarbeitergeld: Rettungsschirm in Krisenzeiten für Arbeitnehmer Software SteuerSparErklärung – schnell und einfach zur Steuererklärung! (MB)

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  • News

    Statistik: 3,4 Milliarden Euro außergewöhnliche Belastung

    Ob es im Zuge der Corona-Krise verstärkt zu außergewöhnlichen Belastungen bei Steuerpflichtigen kommt, ist der Bundesregierung nicht bekannt - dies wäre frühestens nach Abschluss des Jahres feststellbar, schreibt sie in ihrer Antwort. Hintergrund: Für bestimmte Lebenssituationen stehen Steuerpflichtigen laut §§ 33a und 33b des Einkommensteuergesetzes bestimmte Pauschal- oder Höchstbeträge zu.

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  • News

    Früh in Rente plus 5.000,- € im Monat

    Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) reagiert mit einem sogenannten Sozialschutz-Paket auf die Corona-Pandemie, um deren soziale und ökonomische Folgen abzufedern. Ein Baustein des geplanten Gesetzes, das bereits am kommenden Sonntag in Kraft treten soll, ist die befristete Anhebung der Verdienstgrenze für Rentnerinnen und Rentner, die bereits vor der persönlichen Regelaltersgrenze in den Ruhestand getreten sind, aber noch nebenbei arbeiten (wollen).

  • News

    Baukindergeld: Bis 31.3.2021 handeln!

    Der Grund ist auch hier tatsächlich – Corona: Denn aufgrund der Coronapandemie konnten viele Antragsteller zum Beispiel ihre Baugenehmigung bzw. die Unterzeichnung des Kaufvertrages nicht wie vorgesehen bis zum Jahresende 2020 erhalten. Die Antragsfrist für die Förderung endet unverändert am 31. Dezember 2023. Wer profitiert vom Baukindergeld? Mit dem Baukindergeld wird seit September 2018 der Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern gefördert.

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  • News

    Überbrückungshilfe III: Antragstellung jetzt möglich!

    Überbrückungshilfe III kann beantragt werden, wenn im Fördermonat ein Corona-bedingter Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent zum Referenzmonat des Vorjahres zu verzeichnen ist. Unternehmen, die November- und/oder Dezemberhilfe erhalten haben, sind für diese Monate nicht antragsberechtigt! Der Förderzeitraum erstreckt sich dabei auf die Monate November 2020 bis Juni 2021. Liegen also die Voraussetzungen vor, kann für maximal acht Monate Überbrückungshilfe III beantragt werden.

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  • Checkliste

    Rechner: Berechnung der Werbungskosten mit Home-Office-Pauschale

    Das Finanzamt erkennt pauschal fünf Euro für jeden Tag an, an dem während der Corona-Pandemie ausschließlich von zuhause gearbeitet wurde. Maximal werden 600 Euro anerkannt. Diesen Betrag erreichen Sie bereits bei 120 Home-Office-Tagen. Berechnung der Home-Office-Pauschale unter Berücksichtigung der Werbungskosten Wie wirkt sich die Home-Office-Pauschale auf die Werbungskostenpauschale aus? Die Pauschale ist Bestandteil der Werbungskostenpauschale (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) von 1.000 Euro.

  • Produkt

    Musterfall Anlage EÜR 2020: praxisnahe Beispiele und Ausfüllhilfen

    Aufgrund der Corona-bedingten Risiken, die eine Bahnreise mit sich bringt, ist er ab Beginn der Corona-Epidemie im Jahr 2020 auf keiner seiner Dienstreisen mit der Bahn gefahren, sondern hat stets den betrieblichen Pkw genutzt. In diesem Jahr hat sich somit wesentlich weniger Ersparnis aus dem Erwerb der BahnCard ergeben, als diese gekostet hat.

    Musterfall Anlage EÜR 2020: praxisnahe Beispiele und Ausfüllhilfen
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