… Kinderfreibetrag Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben verheiratete und nicht verheiratete Eltern sowie Alleinerziehende Anspruch auf den Kinderfreibetrag. Jedes Elternteil kann dann jeweils die Hälfte des gesamten Kinderfreibetrages pro Kind, also 0,5 Freibeträge steuerlich geltend machen. Ist das Kind bereits volljährig, absolviert jedoch eine Berufsausbildung oder ein Studium, kann der Kinderfreibetrag ebenfalls in Anspruch genommen werden. …