Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ)

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Manche Rentner können sich vom Rundfunkbeitrag (Haushaltsabgabe oder früher: GEZ) befreien lassen. Allerdings hängen die Voraussetzungen weniger mit Ihrem »beruflichen« Status als Rentner zusammen, sondern mehr mit dem Thema Pflegebedürftigkeit und Behinderung. Es gilt:

  • Wer im Pflegeheim oder in einer Behinderteneinrichtung lebt, muss keinen Rundfunkbeitrag bezahlen. Voraussetzung: Es handelt sich um eine vollstationäre Einrichtung.

  • Stark sehbehinderte Menschen (dauerhafte Sehbehinderung von mindestens 60%) können einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr stellen, wenn sie in einer vollstationären Einrichtung leben. Führen Sie dagegen Ihren Haushalt selbst und erhalten nur gelegentlich Hilfe z.B. beim Einkaufen und beim Putzen, scheidet eine vollständige Befreiung aus. Sie zahlen dann aber einen reduzierten Beitrag.

  • Wer einen Schwerbeschädigtenausweis hat, in dem das Kürzel RF vermerkt ist, zahlt auf Antrag ebenfalls nur den reduzierten Beitrag.

  • Wer im Altersheim »nur« wohnt, aber nicht dort gepflegt wird, kann sich nicht befreien lassen und muss GEZ zahlen.

Das Antragsformular können Sie hier kostenlos herunterladen.

URL:
https://www.steuertipps.de/steuern-rente/themen/antrag-auf-befreiung-vom-rundfunkbeitrag-gez