Krankheitskosten steuerlich absetzen: So geht‘s

Wir erklären dir, an was du alles denken musst – und wünschen dir immer gute Gesundheit, damit du die Informationen vielleicht gar nicht benötigst!


Jeder von uns wird irgendwann einmal krank. Und während man sich sowieso schon mies fühlt und vielleicht auch gerade große Angst hat, muss man sich mit Ärzten, Krankenhäusern, Therapeuten, Reha-Einrichtungen, Krankenkassen, Pflegekassen, Pflegediensten, Heilpraktikern oder Apotheken auseinandersetzen.


Neben den vielen Entscheidungen, die es jetzt zu treffen gilt, muss man auch noch an Atteste denken und an die Nachweise, die man für die Steuererklärung braucht. Denn immerhin kann man einige Kosten von der Steuer absetzen.


Krankheitskosten für die Steuer nachweisen

Die von dir getragenen Aufwendungen mindern nur dann deine Steuerlast, wenn die ergriffenen Maßnahmen medizinisch notwendig sind und du das auch durch wasserdichte Nachweise belegen kannst.


Nur ein Arzt oder Heilpraktiker kann entscheiden, ob eine bestimmte Maßnahme dazu dient, deine Gesundheit wiederherzustellen oder dir hilft, besser mit deiner Erkrankung zu leben. Weder das Finanzamt noch ein Finanzrichter sind qualifiziert, zu beurteilen, ob eine Maßnahme medizinisch notwendig oder doch dem Wellness-Bereich zuzuordnen ist.


Tipp Weil du im Zweifel die Kosten nicht abziehen darfst, musst du dir immer die notwendigen Nachweise besorgen – und zwar bereits im Vorfeld der Maßnahme!


Zu den steuerbegünstigten Krankheitskosten zählen Aufwendungen für Maßnahmen, die nach den Erkenntnissen und Erfahrungen der Heilkunde und nach den Grundsätzen eines gewissenhaften Arztes


  • der Heilung einer bestimmten Krankheit dienen oder
  • eine Krankheit erträglicher machen bzw. deren Folgen lindern sollen.

Sind die Kosten offensichtlich krankheitsbedingt wie zum Beispiel ein Medikament gegen Bluthochdruck oder die Behandlung eines gebrochenen Beines, dann reicht die Verordnung des Medikamentes durch den behandelnden Arzt oder Heilpraktiker aus. Dies gilt auch für nicht rezeptpflichtige Medikamente.


Anders sieht die Sache zum Beispiel aus, wenn


  • es um alternative Behandlungsmethoden geht, die wissenschaftlich (noch) nicht anerkannt sind,
  • du Hilfsmittel benötigst, die auch von Gesunden genutzt werden (z.B. ein Massagegerät),
  • du dich an einem Ort aufhalten musst, an dem andere Wellness oder Urlaub machen, zum Beispiel in einem Sanatorium oder zur Klimatherapie am Toten Meer.

In diesen Situationen reicht dem Finanzamt eine Verordnung des behandelnden Arztes nicht aus. Deshalb will es ein Gutachten des Amtsarztes oder die ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (kurz: MDK) sehen. Die amtsärztliche Bescheinigung musst du immer(!!!) vor der Maßnahme besorgen. Wirklich immer.


Tipp Wenn du in der Hektik und bei aller Sorge vergessen hast, vor der Maßnahme zum Amtsarzt zu gehen (was ja irgendwie verständlich ist), dann mach die Kosten trotzdem geltend. Lehnt das Finanzamt ab, legest du Einspruch ein. Trage die Gründe vor, die dich am vorherigen Einholen des amtsärztlichen Attestes gehindert haben, und bitte um Erlass der Steuern aus sachlichen Gründen (§ 163 AO).

Biete dem Finanzamt im Einspruchsverfahren außerdem an, dir nachträglich ein Attest ausstellen zu lassen. Chancen hast du aber nur, wenn der Amtsarzt im Attest darlegt, dass und warum er den Fall im Nachhinein noch beurteilen kann.


Das Thema Krankheitskosten ist sehr vielschichtig und umfassend, die steuerliche Berücksichtigung hängt sehr vom jeweiligen Einzelfall ab. Neben dem richtigen Nachweis geht es vor allem um die Frage: Welche Kosten sind abziehbar und welche nicht? Ausführliche Informationen dazu findest du in unserem Ebook »Krankheitskosten: So werden sie in der Steuererklärung berücksichtigt«.


Krankheitskosten in der Steuererklärung eintragen

Krankheitskosten gehören steuerlich zu den sogenannten »außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art« und werden im Formular »Anlage Außergewöhnlichen Belastungen« eingetragen. Bei außergewöhnlichen Belastungen gibt es die steuerliche Besonderheit, dass die Aufwendungen zwar prinzipiell in voller Höhe abziehbar sind – sie wirken sich steuerlich aber nur aus, wenn du die sogenannte zumutbare Belastung (auch: zumutbare Eigenbelastung oder zumutbare Belastungsgrenze) überschreitest: In Höhe dieses Eigenanteils musst du die Kosten allein tragen.


Was bedeutet das?


Normalerweise dürfen Steuerpflichtige private Ausgaben nicht absetzen. Besondere Situationen können aber zu außergewöhnlichen Belastungen führen, und die darfst du dann doch in der Einkommensteuererklärung angeben. Es müssen jedoch strenge Voraussetzungen erfüllt sein.


Ratgeber zum Thema
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  • Behinderung Abziehbare Kosten in der Steuererklärung

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  • Pflegekosten So sind sie in der Steuererklärung abziehbar

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Der Gesetzgeber unterscheidet


  • außergewöhnliche Belastungen besonderer Art; das sind Fälle, die ausdrücklich im Einkommensteuergesetz definiert sind (zum Beispiel Aufwendungen bei einer Behinderung, dafür gibt es den Behinderten-Pauschbetrag, oder bei Pflege, dafür gibt es dann den Pflege-Pauschbetrag), und
  • außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art, die nicht im Gesetz genannt sind und einzeln nachgewiesen werden müssen.

Zur zweiten Gruppe gehören alle Kosten, die mit Krankheiten und dem Gesundwerden zusammenhängen. Voraussetzung ist, dass die Ausgaben


  • außergewöhnlich sind,
  • zwangsläufig entstehen,
  • notwendig und angemessen sind sowie
  • eine finanzielle Belastung für dich darstellen.

Außergewöhnlich, zwangsläufig, notwendig und angemessen sind Krankheitskosten grundsätzlich immer. Das Finanzamt hat es also zu respektieren, wenn du dich zum Beispiel für das bessere Medikament oder bei Körperersatzstücken und Prothesen für das hochwertigere Material entscheidest. Nur im krassen Ausnahmefall können die Aufwendungen unangemessen sein.


»Finanzielle Belastung« bedeutet, dass die Aufwendungen nur abziehbar sind, soweit du sie selbst getragen hast. Erstattungen von Dritten mindern also den Gesamtbetrag. Das können zum Beispiel Leistungen deiner Krankenversicherung sein oder ein Ersatz durch den Unfallverursacher. Schmerzensgeld mindert deine Krankheitskosten aber nicht.


Tipp Leistungen aus deiner Krankenhaus­tagegeld­versicherung musst du zwar anrechnen, allerdings nur auf die durch den Krankenhausaufenthalt entstandenen Kosten. Gar nicht anzurechnen sind Leistungen, die du von deiner Krankentagegeldversicherung bekommst, denn dabei handelt es sich um Ersatz deines Verdienstausfalls bei Arbeitsunfähigkeit.


Was ist die »zumutbare Belastung«?

Von der Summe deiner gesamten außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art, die du in deiner Einkommensteuererklärung geltend machst, wird automatisch die sogenannte zumutbare Belastung abgezogen. In Höhe dieses Betrags musst du die außergewöhnlichen Belastungen alleine bezahlen.


Die Höhe der zumutbaren Belastung richtet sich nach der Anzahl deiner Kinder, deinem Familienstand und deinem Einkommen, genauer: dem Gesamtbetrag der Einkünfte. Wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst und ihr euch zusammen veranlagen lasst, dann zählt der gemeinsame Gesamtbetrag der Einkünfte.


Auch wichtig: Es zählen nur diejenigen Kinder, für du die noch Anspruch auf Kindergeld oder einen Freibetrag für Kinder hast. Dabei reicht ein halber Freibetrag für Kinder oder auch Kindergeld bzw. die Freibeträge für Kinder für nur einen Monat bereits aus. Ändert sich die Zahl der Kinder während des Jahres, gilt der günstigere Prozentsatz.


Bei kinderlosen Paaren, die verheiratet sind und sich im Laufe des Jahres trennen oder im Laufe des Jahres heiraten, gilt der Prozentsatz für Verheiratete (Splittingtarif).


So hoch ist deine zumutbare Belastung in Prozent deines Gesamtbetrags der Einkünfte (Ges.d.E.):


 

Ges.d.E. bis 15.340 Euro

Ges.d.E. über 15.340 Euro bis 51.130 Euro

Ges.d.E. über 51.130 Euro

kein Kind und es gilt der Grundtarif

5%

6%

7%

kein Kind und es gilt der Splittingtarif

4%

5%

6%

ein oder zwei Kinder

2%

3%

4%

drei oder mehr Kinder

1%

1%

2%


Tipp Die Höhe deiner zumutbaren Belastung solltest du kennen. Nur dann weißt du, ob sich deine außergewöhnlichen Belastungen überhaupt auswirken und es sich lohnt, noch fehlende Belege zu besorgen. Unser Rechner hilft dir, den Betrag der zumutbaren Belastung zu berechnen.


Was du tun kannst, um die Hürde der zumutbaren Belastung zu nehmen

Wer bei der zumutbaren Belastung ein bisschen Rechenarbeit auf sich nimmt, kann Rechnungen geschickt auf verschiedene Jahre verteilen und so Steuern sparen. Drei Beispiele, was du tun kannst:


  • Konzentriere deine außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art auf ein Kalenderjahr. Wenn möglich solltest du etwa den Kauf der neuen Brille und die geplante Zahnsanierung in ein Kalenderjahr legen.
  • Platziere Zahlungen um die Jahreswende gezielt im alten bzw. neuen Jahr.
  • Prüfe rechtzeitig vor Jahresende, ob deine zumutbare Belastung um einen Prozentpunkt nach unten rutscht, wenn du den Gesamtbetrag der Einkünfte ein wenig senkst, zum Beispiel durch weitere Werbungskosten.

Welche Kosten können steuerlich abgesetzt werden?

Absetzbar sind nur unmittelbare Krankheitskosten, also Aufwendungen für Behandlungen, die die Folgen einer Krankheit heilen oder wenigstens lindern. Vorbeugende Maßnahmen wie etwa die Aufwendung für einen Kurs zur Stärkung der Rückenmuskulatur kannst du - jedenfalls ohne ärztliche Indikation - nicht absetzen. Allerdings gibt es dazu manchmal Zuschüsse von der Krankenkasse, frag am besten einfach nach.


Kosten für medizinische Leistungen können grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie nicht von der Krankenkasse oder anderweitig ersetzt werden und die Maßnahmen medizinisch notwendig sind.


Aber: Nur Aufwendungen für eine medizinische Behandlung, die durch eine »zur Heilkunde zugelassene Person« im Rahmen der Diagnose, Heilung oder Linderung der Krankheit und ihrer Folgen oder zur Verhütung einer konkret drohenden Krankheit bzw. deren Verschlimmerung entstehen, können steuerlich geltend gemacht werden. Zur Heilkunde zugelassen sind Mediziner – also Ärzte, Fachärzte, Zahnärzte – sowie Heilpraktiker.


Tipp Für eine psychotherapeutische Behandlung ist vor Behandlungsbeginn ein amtsärztliches Attest oder eine ärztliche Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung erforderlich.


»Individuelle Gesundheitsleistungen« (IGeL) sind Diagnose- und Behandlungsmethoden, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung stehen. Einen Überblick findest du auf der Website des medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (www.igel-monitor.de).


Auch hier gilt: Absetzbar sind nur Aufwendungen, die dazu dienen, eine Krankheit zu heilen oder deren Folgen erträglicher zu machen, zum Beispiel Kosten für eine Akupunktur zur Migräneprophylaxe. Kosten für Diagnose-Untersuchungen sind ebenfalls abziehbar. Bei allen anderen Maßnahmen wird es ohne vorheriges amtsärztliches Gutachten bzw. Attest oder die ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Probleme geben.


Tipp Wenn du sogenannte IGeL in Anspruch nimmst, sind die Kosten oft nicht abziehbar. Viele IGeL sind medizinisch sinnvoll oder sogar notwendig, dienen aber lediglich der Vorbeugung von Krankheiten, beispielsweise die Beratung und Impfung wegen einer Fernreise. Andere IGeL tun einfach nur gut und steigern das Wohlbefinden.


Bei einer entsprechenden ärztlichen Verordnung sind auch Arznei- oder Verbandmittel steuermindernd abziehbar. Das kann zum Beispiel die Zuzahlung für ein von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bezahltes Medikament sein oder der Aufpreis, wenn die Versicherung nur ein günstigeres Medikament bezahlt.


Als Nachweis, dass bestimmte Ausgaben aus Krankheitsgründen notwendig sind, reicht normalerweise das Kassenrezept oder Privatrezept deines Arztes oder Heilpraktikers aus.


Tipp Ein Kassenrezept (»rotes Rezept«) oder auch ein Betäubungsmittelrezept (»gelbes Rezept«) behält die Apotheke allerdings ein. Das macht aber nichts, denn der »Rezept-Vermerk« auf dem Apothekenbeleg genügt dem Finanzbeamten. Als Privatpatient lässt du dir eine Kopie des Rezeptes geben und legst diese zusammen mit der Abrechnung deiner privaten Krankenversicherung dem Finanzamt vor.


»Heilmittel« sind Therapien, mit deren Hilfe eine Krankheit überwunden oder zumindest deren Folgen erleichtert werden sollen. Zu den Heilmitteln zählen insbesondere Krankengymnastik, Bewegungsgymnastik, Massagen, Lymphdrainage, Sprachtherapie, Beschäftigungstherapie, Elektrotherapie, medizinische Fußbehandlung usw.


Wenn diese Therapien nicht vom Arzt selbst durchgeführt werden, brauchst du eine vor Behandlungsbeginn ausgestellte Verordnung deines Arztes oder Heilpraktikers, aus der die medizinische Notwendigkeit hervorgeht.


Tipp Falls du an einer chronischen Erkrankung leidest und deshalb regelmäßig ein bestimmtes Heilmittel in Anspruch nehmen musst, reicht die einmalige Vorlage einer Verordnung beim Finanzamt aus.


Auch Aufwendungen für einen medizinisch notwendigen Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Fachklinik gehören zu den Krankheitskosten. Das gilt sogar, wenn du ein auswärtiges Krankenhaus wählst oder dich für die teurere Variante entscheidest – also für die Unterbringung in einem Einzelzimmer und die Chefarztbehandlung.


Tipp Problematisch kann es werden, wenn der Aufenthalt zum Beispiel in einer Privatklinik oder einem Sanatorium einem Kuraufenthalt gleicht.


»Medizinische Hilfsmittel« sind aus steuerlicher Sicht in Hilfsmittel im »engeren« und im »weiteren« Sinne zu unterscheiden. Der Hintergrund: Die Anforderungen an die Nachweise sind unterschiedlich.


Zu den Hilfsmitteln im engeren Sinn, die problemlos von der Steuer abgezogen werden können, gehören zum Beispiel Hörgeräte bzw. Knochenleitungsgerät, Prothesen, Zahnimplantate, orthopädische Schuhe bzw. Einlagen, Rollstuhl, Krücken, Gehhilfen, Kompressionsstrümpfe, Inkontinenzhilfen, Blutdruck- und Blutzuckermessgerät usw.


Hilfsmittel im weiteren Sinne werden auch von Gesunden genutzt. Deshalb brauchst du bei solchen Hilfsmitteln ein vorab ausgestelltes amtsärztliches Attest oder die Bescheinigung eines MDK, um die Kosten in der Steuererklärung abziehen zu können.


Zu den medizinischen Hilfsmitteln im weiteren Sinne gehören zum Beispiel eine Bandscheiben-Matratze, ein Bett mit motorgetriebener Oberkörperaufrichtung, eine Sitzbadewanne mit Wannentür usw.


Tipp Wenn du eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungs- oder der Gehfähigkeit nachweisen kannst, zum Beispiel durch einen Eintrag im Schwerbehindertenausweis, reicht für einen Treppenschräglift ein ärztliches Attest. Denn dann liegt ein medizinisches Hilfsmittel im engeren Sinne vor.

Falls du also den Einbau eines Treppenlifts planst, dann lass dir vorher vom Amtsarzt die medizinische Notwendigkeit des Einbaus bescheinigen. Dadurch vermeidest du Streitigkeiten mit dem Finanzamt.


Entstehen dir im Zusammenhang mit einer Krankheit Fahrtkosten, weil du zum Arzt, zur Apotheke oder zur Heilbehandlung musst, dann sind diese Kosten ebenfalls abziehbar. Allerdings musst du damit rechnen, dass der Finanzbeamte prüft, ob es eine private Mitveranlassung gegeben hat.


Suchst du einen auswärtigen Arzt auf und musst dort wegen der langen Anreise übernachten, entstehen neben den Fahrtkosten auch Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten. Auch diese Aufwendungen sind abziehbar. Unseres Erachtens sind hier die Kosten wie bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit ansetzbar.


Tipp Fahrtkosten und Kosten für Unterkunft und Verpflegung kannst du nicht nur für dich selbst geltend machen: Auch wenn die Kosten durch die Krankheit deines Ehepartners oder Kindes veranlasst sind, darfst du die Aufwendungen abziehen.


Krankheitskosten für andere bezahlt?

Bezahlst du Krankheitskosten für einen Dritten, sind die Abzugsmöglichkeiten davon abhängig, um wen es sich handelt:


Aufwendungen für deinen Ehepartner und für dein kindergeldberechtigtes Kind darfst du genauso berücksichtigen wie Kosten für dich selbst.


Bei einem minderjährigen Kind gilt das uneingeschränkt. Bei einem volljährigen Kind sind Besonderheiten zu beachten.


Wenn du für dein Kind keinen Anspruch auf Kindergeld oder auf die Freibeträge für Kinder hast, behandelt das Finanzamt dieses Kind wie einen sonstigen Angehörigen.


Übernimmst du für einen Angehörigen oder eine dir nahestehende Person Krankheitskosten, kannst du deine Kosten unter Umständen als Unterhalt an bedürftige Personen steuermindernd geltend machen.


Ratgeber zum Thema
  • Bedürftige Personen Unterhalt als außergewöhnliche Belastungen absetzen

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  • Krankheitskosten So werden sie in der Steuererklärung berücksichtigt

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Patientenrechte

Die rechtlichen Fragen bei Krankheit und Gesundheit sind sehr vielfältig und die Patientenrechte einigermaßen kompliziert. Hinzu kommt, dass Menschen, die im täglichen Leben selbstbewusst ihren Rechtsgeschäften nachgehen, sich aus Sorge um die eigene Gesundheit dem Urteil der Fachleute kritiklos unterwerfen. Nicht selten ist zu beobachten, dass sich auch selbstsichere Patienten bei einem Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt in eine Maschinerie einspannen lassen, in der ihre Persönlichkeit oft genug nicht wahrgenommen wird.



Ratgeber Ihre Rechte als Patient in Deutschlands Gesundheitswesen

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