Vermögenswirksame Leistungen: Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage nicht vergessen!

 - 

Wer vom Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erhält, kann Anspruch haben auf die Arbeitnehmer-Sparzulage. Wir erklären Ihnen, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wie Sie die Zulage erhalten.

Mit der Arbeitnehmer-Sparzulage fördert der Staat Ihre vermögenswirksamen Leistungen, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen die richtige Anlageform gewählt haben: Die Arbeitnehmer-Sparzulage gibt es nur für das Bausparen und das Beteiligungssparen, nicht jedoch für das Konten- und Lebensversicherungssparen.

  • Ihr zu versteuerndes Einkommen muss unter einer bestimmten Grenze bleiben.

So hoch darf Ihr zu versteuerndes Einkommen 2012 sein:

Bausparen

Beteiligungssparen

Alleinstehende

17.900 €

20.000 €

Ehepartner

35.800 €

40.000 €

Die höhere Einkommensgrenze für Ehepartner gilt immer, wenn diese tatsächlich zusammen veranlagt werden, also auch bei Zusammenveranlagung im Todesjahr, wenn einer der Ehepartner stirbt. Werden die Ehepartner dagegen getrennt veranlagt oder gilt im Jahr der Eheschließung die besondere Veranlagung, ist die niedrigere Einkommensgrenze für Alleinstehende maßgebend. Diese ist für jeden Ehepartner einzeln zu prüfen.

Wenn Sie Kinder haben, dürfen Sie bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens, das für die Arbeitnehmer-Sparzulage maßgebend ist, immer die Freibeträge für Kinder abziehen. Dies gilt auch dann, wenn Sie tatsächlich diese Freibeträge gar nicht bekommen, sondern es beim ausgezahlten Kindergeld bleibt.

So beantragen Sie die Arbeitnehmer-Sparzulage

Wenn Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, beantragen Sie die Arbeitnehmer-Sparzulage gleich mit:

  • Kreuzen Sie auf dem vierseitigen Mantelbogen auf Seite 1 oben zusätzlich an: Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage.

  • Fügen Sie Ihrer Einkommensteuererklärung die Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen (Anlage VL) bei, die Sie von Ihrem Anlageinstitut (z.B. Bank, Bausparkasse) bekommen.

  • Geben Sie in der Anlage N in der entsprechenden Zeile die Anzahl der Bescheinigungen an.

Wenn Sie keine Einkommensteuererklärung abgeben, müssen Sie beim Finanzamt einen gesonderten Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage stellen:

  • Dieser besteht aus dem vierseitigen Mantelbogen und der Anlage N.

  • Auf dem vierseitigen Mantelbogen kreuzen Sie nur an: Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage.

  • Zusätzlich füllen Sie die Anlage N aus und geben die Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen ab.

Wann muss Ihr Antrag beim Finanzamt sein?

Den Antrag müssen Sie jeweils spätestens vier Jahre nach Ablauf des Sparjahres stellen. Für 2012 stellen Sie zum Beispiel Ihren Antrag bis spätestens Ende 2016, für 2013 bis spätestens Ende 2017.

URL:
https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/vermoegenswirksame-leistungen-antrag-auf-arbeitnehmer-sparzulage-nicht-vergessen