SteuerGoldies: Endlich ein eigenes Steuer-Portal speziell für Rentner!

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Unser junges Team, das im Schnitt noch 34,75 Jahre bis zur Rente hat (und jetzt gerade anfängt zu weinen), hat sich unter dem liebevollen Namen "SteuerGoldies" einiges einfallen lassen und zahlreiche nützliche Informationen zur Steuererklärung von Rentnern und darüber hinaus zusammengetragen, damit Sie als Rentner möglichst keine Steuern zahlen müssen.

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Jedes Jahr im Juli freuen sich Millionen Rentner über ihre Rentenerhöhung. Aber auch die Finanzämter freuen sich, denn dabei werden gleichzeitig auch immer mehr Rentner steuerpflichtig.

Aber: Steuern zahlen im Alter – das muss nicht sein!

2018 sind vermutlich etwa 4,4 Millionen Rentnerinnen und Rentner steuerpflichtig. Zum Glück heißt aber steuerpflichtig nicht zwangsläufig, dass tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen – denn auch Rentner haben Ausgaben, die die Steuerlast mindern.

Ob ein Rentner tatsächlich Steuern zahlen muss, hängt davon ab,

  • wie viel Rente er bekommt,

  • wie hoch der steuerpflichtige Anteil der Rente(n) ist,

  • ob er verheiratet ist,

  • wie hoch die weiteren steuerpflichtigen Einkünfte sind und

  • wie hoch die steuerlich abzugsfähigen Ausgaben (Versicherungsbeiträge, Krankheitskosten etc.) sind.

Und: Einkommensteuer müssen natürlich auch Rentner nur dann zahlen, wenn sie mit ihrem zu versteuernden Einkommen über dem Grundfreibetrag liegen. Dieser beträgt für 2018 9.000 Euro für Ledige bzw. 18.000 Euro für Verheiratete (2019: 9.168 Euro bzw. 18.336 Euro).

Ob Sie persönlich eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt von der Höhe Ihrer steuerpflichtigen Einkünfte insgesamt ab – dazu gehören nicht nur Renteneinkünfte aus der gesetzlichen Rente, sondern auch weitere Einnahmen wie zum Beispiel Mieteinnahmen oder Betriebsrenten.

Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen bei Rentnern

Kosten im Zusammenhang mit Renten sind zwar eher die Ausnahme, trotzdem kann es lohnenswert sein, die Werbungskosten einzeln nachzuweisen. Denn der Werbungskosten-Pauschbetrag von nur 102 Euro ist schnell überschritten. Abziehbar sind zum Beispiel

  • Gewerkschaftsbeiträge, die Rentner entrichten,

  • Steuerberatungskosten,

  • Schuldzinsen für einen Kredit, der aufgenommen wurde, um freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung nachzuentrichten,

  • Kosten im Zusammenhang mit der Beantragung einer Rente sowie in diesem Zusammenhang evtl. entstandene Rechtsberatungs- und Prozesskosten; etwa wenn vor Gericht mit der Versicherungsgesellschaft um die Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente gestritten wird. Das gilt auch, wenn der Rechtsstreit erfolglos blieb und es somit letztlich nicht zur Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente kommt,

  • Kosten für einen Renten- bzw. Versicherungsberater, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus privaten Rentenversicherungen stehen,

  • pauschale Kontoführungsgebühr von 16 Euro im Jahr.

Auch wenn die Rente nur mit dem Besteuerungsanteil bzw. Ertragsanteil versteuert wird, dürfen die Werbungskosten in voller Höhe abgesetzt werden!

Die meisten Rentner können zudem Sonderausgaben abziehen (z.B. Spenden, Versicherungsbeiträge usw.) und häufig liegen auch noch außergewöhnliche Belastungen vor (z.B. Krankheitskosten oder Behinderten-Pauschbeträge), die das steuerpflichtige Einkommen weiter mindern. So rutschen Sie vielleicht doch noch unter den Grundfreibetrag und müssen überhaupt keine Steuer mehr zahlen.

Die Steuererklärung ist bei Rentnern in der Regel so unkompliziert, dass sich die investierte Zeit immer auszahlt – ganz gleich, ob sie bereits mehrere Jahre oder erst kürzlich Rente beziehen.

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