Steuererklärung: Nur eigene Quittungen einreichen!
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In der »Geschäftsbeziehung« zum Finanzamt sind Belege bares Geld wert. In den letzten Jahren ist daher ein blühender Markt bei eBay und anderen Auktionshäusern im Internet entstanden. Dort werden zum Beispiel Tankquittungen und Bewirtungsbelege gehandelt, mit denen die Käufer ungerechtfertigt Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen.
Früher konnten sich zumindest die Verkäufer damit herausreden, dass sie nicht dafür verantwortlich seien, was der Käufer mit den Quittungen anstellt. Das hat sich inzwischen geändert: Der bewusste Verkauf von Belegen zu steuerlichen Zwecken wird mit bis zu 5000 Euro bestraft (§ 379 AO).
