Steuererklärung: Finanzämter starten im März mit der Bearbeitung

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Die Finanzämter starten Anfang März mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2018. Das teilt das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen aktuell mit.

Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen können, wie in den Jahren zuvor, bis zu diesem Zeitpunkt die für die Steuerberechnung benötigten Unterlagen an die Finanzverwaltung übermitteln. Dazu gehören zum Beispiel Lohnsteuer-Bescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.

Das Ministerium der Finanzen empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Wer nicht zur elektronischen Abgabe verpflichtet ist, hat aber natürlich weiterhin die Möglichkeit, die Steuererklärung in Papierform einzureichen.

Das Finanzministerium gibt auch einen Einblick in die Statistiken zur Bearbeitungsdauer: Innerhalb von zwei Wochen bis vier Monaten würden nahezu 95 Prozent aller Einkommensteuererklärungen bearbeitet, heißt es in der Pressemitteilung vom 4.1.2019. Innerhalb von fünf Monaten werden über 97 Prozent, innerhalb von sechs Monaten fast 99 Prozent der Erklärungseingänge erledigt.

Die Dauer hängt im Einzelfall davon ab, ob Rückfragen an die jeweilige Steuerzahlerin oder den jeweiligen Steuerzahler erforderlich sind oder Belege beigebracht werden müssen. So kann sich die Bearbeitungszeit zum Beispiel dann verlängern, wenn Steuerfälle besonders komplex sind (umfangreiche Sachverhaltsaufklärung, Anhörungen/Erörterungen, Schriftwechsel zwischen Steuerpflichtiger/Steuerpflichtigem und Finanzamt). Daher ist es möglich, dass die Bearbeitung der Steuererklärung in Einzelfällen mehr Zeit in Anspruch nimmt. Auf der anderen Seite erhalten zahlreiche Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ihre Steuerbescheide wesentlich schneller.

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