Steuererklärung: Diese Versicherungen sind absetzbar

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Für die Steuererklärung muss zwischen Versicherungen, die berufliche Risiken abdecken, und Versicherungen, die private Risiken abdecken, unterschieden werden. Je nach dem, in welche Kategorie eine Versicherung fällt, können die Beiträge als Werbungskosten oder als Sonderausgaben absetzbar sein.

berufliches Risiko = Werbungskosten

privates Risiko = Sonderausgaben

  • Rechtsschutzversicherung (Arbeitsrechtsschutz),

  • Unfallversicherung (für ausschließlich berufliche Unfälle),

  • Berufshaftpflichtversicherung,

  • Diensthaftpflichtversicherung für öffentlich Bedienstete

  • gesetzliche Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung,

  • private Kranken- und Pflegeversicherungen,

  • Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen,

  • Unfall- und Haftpflichtversicherungen,

  • Lebensversicherungen (nur unter bestimmten Voraussetzungen)

  • Kfz-Haftpflichtversicherung

Manche Versicherungen decken sowohl berufliche als auch private Risiken ab, zum Beispiel könnte der Arbeitsrechtsschutz in einer größeren Rechtsschutzversicherung enthalten sein. Die Kosten werden in der Steuererklärung dann auf Werbungskosten und Sonderausgaben aufgeteilt.

Lesen Sie im folgenden Beitrag, wie Sie die in der Tabelle genannten Versicherungen zum Steuern sparen nutzen können. Am Ende des Beitrags gibt es noch ein Sammelsurium an weiteren, mehr oder weniger verbreiteten Versicherungen (z.B. Versicherung gegen Diebstahl und Beschädigung von Arbeitsmitteln, Reisegepäckversicherung).

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