Steuererklärung: Banken verschicken Steuerbescheinigungen wieder zu spät

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Das Ende der Abgabefrist für die Steuererklärung rückt langsam näher. Aber zahlreiche Anleger warten noch immer auf die Steuerbescheinigung ihrer Bank.

Die Kreditinstitute sind verpflichtet, ihren Kunden eine Steuerbescheinigung auf amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen, in der die bezogenen Kapitalerträge sowie die einbehaltenen Steuern (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) für das Finanzamt bescheinigt werden. Die Daten aus der Steuerbescheinigung sind 1:1 in die Anlage KAP zu übertragen und im Formular in einer eigenen Spalte ggf. zu korrigieren. Die Steuerbescheinigung muss dem Finanzamt ausgehändigt werden, sonst erhalten Anleger zu viel abgezogene Steuern nicht zurück.

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2010 läuft bis zum 31.5.2011. Bis dahin müssen Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, ihre Erklärung bei ihrem Wohnsitzfinanzamt einreichen. Doch zahlreiche Anleger warten immer noch auf die Steuerbescheinigung für das Jahr 2010 von ihrer Bank.

Schon im Jahr 2009 hatte es bei vielen Banken Verspätungen bei der Ausstellung der Steuerbescheinigung gegeben. Damals wurde das von der Kreditwirtschaft mit der Umstellung auf die neu eingeführte Abgeltungssteuer begründet. Doch dieses Argument zieht dieses Jahr nicht mehr. Dennoch könnte es bei etlichen Banken auch jetzt wieder zu Problemen bei der rechtzeitigen Ausstellung der Steuerbescheinigungen geben. Nach einer Meldung des Berliner Tagesspiegels soll das z.B. bei der HypoVereinsbank der Fall sein.

 

Was können Sie tun?
Betroffene Anleger sollten bei ihrer Bank Druck machen. Liegt die Bescheinigung bis Ende Mai immer noch nicht vor, sollte entweder beim Finanzamt eine angemessene Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung 2010 beantragt werden oder die Steuererklärung vorerst ohne die ausgefüllte Anlage KAP eingereicht werden mit dem Hinweis, diese Anlage unverzüglich nach Eintreffen der Steuerbescheinigung nachzureichen.

 

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