Spenden für Erdbebenopfer: Finanzministerium erleichtert Nachweis
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Vier Wochen nach dem Erdbeben in Haiti kommt endlich der "Katastrophen-Erlass" des Bundesfinanzministeriums. Darin wird beispielsweise beschrieben, wie der vereinfachter Zuwendungsnachweis bei Spenden funktioniert.
Als Nachweis für Spenden im Zusammenhang mit der Erdbebenkatastrophe in Haiti reicht der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes. Bei Online-Banking reicht ein PC-Ausdruck aus.
Das gilt für alle Sonderkonten, die von inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, inländischen öffentlichen Dienststellen oder von den amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege eingerichtet wurden.
Spenden an nicht steuerbegünstigte Spendensammler
Auch Zuwendungen an nicht steuerbegünstigte Spendensammler können dem Schreiben des Finanzministeriums zufolge steuerlich abziehbar sein. Voraussetzung ist, dass das Spendenkonto als Treuhandkonto geführt wird. Außerdem müssen die Spenden anschließend entweder an eine gemeinnützige Körperschaft oder an eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine inländische öffentliche Dienststelle weitergeleitet werden. Zur Erstellung von Zuwendungsbestätigungen muss dem Zuwendungsempfänger auch eine Liste mit den einzelnen Spendern und dem jeweiligen Anteil an der Gesamtsumme übergeben werden. Auch hier ist ein vereinfachter Zuwendungsnachweis möglich. Dieser setzt voraus, dass die gesammelten Spenden auf ein Sonderkonto einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines amtlich anerkannten Verbandes der freien Wohlfahrtspflege überwiesen werden. Die einzelnen Spender müssen eine Kopie der Buchungsbestätigung des Kreditinstitutes sowie eine Liste über alle beteiligten Spender einschließlich der jeweils geleisteten Beträge erhalten. Es ist auch möglich, dass statt der Liste eine (Einzel-) Bescheinigung für jeden Spender erstellt wird.
Das ausführliche Schreiben, das auch noch die steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen und Besonderheiten bei der Lohnsteuer und der Umsatzsteuer thematisiert, ist auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums als pdf abrufbar. (Link öffnet ein neues Fenster)
Der Erlass gilt für Zuwendungen vom 12. Januar 2010 bis zum 31. Ju1i 2010.
BMF-Schreiben vom 4.2.2010, Az. IV C 4 - S 2223/07/0015
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