Spekulationsgewinne: Gebrauchsgegenstände des Privatvermögens steuerfrei verkaufen
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Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 2.10.2003 (Az. 5 K 429/02) entschieden, dass ein privat genutzter Pkw innerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei verkauft werden kann. Somit erfasst der Fiskus weder den Gewinn noch den Verlust aus diesem Veräußerungsgeschäft.
Spekulationsgeschäfte
Die gesetzliche Regelung finden Sie in § 23 EStG. Demnach handelt es sich um private Veräußerungsgeschäfte, wenn
- Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG) innerhalb von zehn Jahren veräußert werden
- andere Wirtschaftsgüter, insbesondere Wertpapiere, veräußert werden, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG)
Tipp:
Dieses Urteil erweitert Ihren Gestaltungsspielraum u. a. bei Leasingfahrzeugen. Erwerben Sie oder Ihr Ehegatte nach Ablauf der Leasingzeit das Fahrzeug privat zum kalkulierten Restwert, ist der Gewinn steuerfrei, den Sie anschließend aus dem Verkauf erzielen. Voraussetzung ist allerdings, dass das Fahrzeug während der Leasingzeit bei Ihnen nicht als wirtschaftliches Eigentum einzuordnen war. |
Wenn Sie einen Firmenwagen aus dem Betriebsvermögen entnehmen, setzen Sie die Entnahme mit dem Teilwert (= Verkehrswert) an. Der anschließende private Verkauf ist nach dem Urteil des Finanzgerichts steuerfrei. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn die Differenz zwischen Entnahmewert und Verkaufspreis groß ist. Gier macht sich in diesem Fall nicht bezahlt. Das Finanzamt wird dann nämlich davon ausgehen, dass Sie den Entnahmewert zu niedrig angesetzt haben. Es wird den Entnahmewert und damit Ihren Gewinn nachträglich (orientiert am Verkaufspreis) erhöhen.