Solidaritätszuschlag: Neue Klage
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Vor dem Niedersächsischen Finanzgericht ist eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag anhängig. Damit ist eine neue Runde im Kampf gegen die im Jahr 1991 eingeführte Ergänzungsabgabe eröffnet.
Anfang des Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen den Solidaritätszuschlag kurzen Prozess gemacht: Es nahm das Verfahren ohne Begründung nicht zur Verhandlung an. Daraufhin war im Juli eine Allgemeinverfügung erlassen worden, mit der alle Einsprüche pauschal zurückgewiesen wurden.
Jetzt klagt der Bund der Steuerzahler gegen den Solidaritätszuschlag. Begründung: Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe, die als Zuschlag zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer entrichtet werden muss. Da Ergänzungsabgaben jedoch nicht auf Dauer und lediglich in Ausnahmesituationen erhoben werden dürfen, rügt der Bund der Steuerzahler die fortwährende Erhebung des Solidaritätszuschlags. Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt und muss seit dem Jahr 1995 ununterbrochen bezahlt werden. Er ist damit zur Dauersteuer geworden, so der Bund der Steuerzahler (Niedersächsisches Finanzgericht, Az. 7 K 143/08).