8. Wie sieht eine Selbstanzeige aus (Form)?

Im Gesetz wird keine bestimmte Form der Selbstanzeige verlangt. Es ist jedoch ratsam, die Selbstanzeige schriftlich einzureichen – denn nur so können unrichtige, unvollständige oder unterlassene Angaben eindeutig ergänzt bzw. nachgeholt werden.

Das Finanzamt muss nach der Selbstanzeige auf dem Informationsstand sein, den es hätte, wenn der Steuerpflichtige von Anfang an korrekte und vollständige Angaben gemacht hätte.

Nennen Sie Ihr Schreiben im Betreff keinesfalls Selbstanzeige! Das führt sofort zur Einleitung eines Strafverfahrens durch die Straf- und Bußgeldsachenstelle. Besser: Schreiben Sie Berichtigung meiner Steuererklärung(en) aus dem Jahr / den Jahren ....