Pokern: Gewinn kann steuerpflichtig sein
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Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren können als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen. Das entschied der BFH.
Ein erfolgreicher Pokerspieler, der seit vielen Jahren an Pokerturnieren teilnehme und dabei Gewinne im sechsstelligen Bereich erzielt habe, erziele dabei Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb – diese Entscheidung des FG Köln aus dem Jahr 2012 hat der BFH jetzt bestätigt.
Allerdings, schränkten die Richter ein, bedeute dies nicht, dass jeder Turnierpokerspieler mit dieser Tätigkeit einkommensteuerlich zum Gewerbetreibenden wird. Vielmehr sei zwischen einem am Markt orientierten
einkommensteuerbaren Verhalten und einer nicht steuerbaren Betätigung abzugrenzen. Diese Abgrenzung finde jedoch vorrangig nicht bei einem – im EStG ohnehin nicht erwähnten – Merkmal des Glücksspiels
statt, sondern bei den gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen der Nachhaltigkeit und der Gewinnerzielungsabsicht. Diese Merkmale des einkommensteuerlichen Gewerbebegriffs waren im Fall des hier betroffenen Pokerspielers nach den Feststellungen der Richter erfüllt (BFH-Urteil vom 16.9.2015, X R 43/12 ).
Hinweis: Im entschiedenen Fall ging es um die Steuerbarkeit von Gewinnen aus Pokerturnieren. Nicht zu entscheiden war, ob auch Gewinne aus dem Pokerspiel in Spielcasinos (sog. Cash-Games) oder aus Pokerspielen im Internet (Online-Poker) einkommensteuerpflichtig sein können.