Pauschbeträge: Das würde den Staat eine Erhöhung kosten

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Der Werbungskosten-Pauschbetrag wurde zuletzt Anfang 2011 erhöht, der Behinderten-Pauschbetrag ist seit 1975 unverändert. Die FDP wollte wissen, wie teuer den Staat eine Anhebung der Pauschbeträge käme. Hier ist die Antwort.

Für ihre Antwort auf die sogenannte Kleine Anfrage der FDP hat die Bundesregierung berechnet, dass eine Erhöhung des seit Anfang 2011 unveränderten Arbeitnehmerpauschbetrages (auch Werbungsposten-Pauschbetrag genannt) um ein Drittel zu Steuermindereinnahmen von 1,8 Milliarden Euro führen würde. Eine Anhebung um 50 Prozent würde zu Mindereinnahmen von drei, eine Verdoppelung zu Mindereinnahmen von 6,5 Milliarden Euro führen.

Wenn der seit Anfang 2002 unverändert gebliebene Sonderausgabenpauschbetrag um die Hälfte erhöht werden würde, hätte dies Mindereinnahmen von 100 Millionen Euro zur Folge.

Zu den seit Urzeiten unverändert gebliebenen Behinderten-Pauschbeträgen weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Möglichkeiten der steuerlichen Anerkennung behinderungsbedingter Mehraufwendungen an anderer Stelle verbessert wurden. Eine Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge um 50 Prozent würde zu Mindereinnahmen von 470 Millionen Euro führen. Würden die Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt, würden die Mindereinnahmen rund 930 Millionen Euro betragen.

Automatische Anpassung? Abgelehnt!

In Frankreich, der Schweiz, den USA und einigen anderen Ländern gibt es eine automatische Anpassung (sogenannte Indexierung) für verschiedene steuerliche Pauschbeträge. Wäre das auch ein Modell für Deutschland?

Nein, meint die Bundesregierung, denn dann würde zum einen das Parlament einen Teil seiner Budgethoheit verlieren, zum anderen sprächen stabilitätspolitische Bedenken dagegen. Wesentlich ist dabei die Präjudizgefahr einer Ausbreitung von Indexierungsregelungen innerhalb des Steuerrechts und in andere Rechtsbereiche mit dem Risiko einer Verstärkung oder gar Förderung von Inflationstendenzen, heißt es in der Antwort wörtlich.

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