NRW: Darauf achtet Ihr Finanzamt im Moment besonders genau

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Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen verrät die Prüfungsschwerpunkte ihrer Finanzämter für den Veranlagungszeitraum 2018. Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen Ihre Steuererklärung abgeben, können Sie hier erfahren, wo das Finanzamt dieses Mal ganz besonders genau hinschaut.

Dass Sie Ihre Steuererklärung ordentlich machen, ist sowieso klar. In bestimmten Bereichen aber lohnt es sich, ganz besonders penibel zu sein – denn zumindest in Nordrhein-Westfalen können Sie schauen, auf welche Bereiche Ihr Finanzamt ganz besonders viel Wert legen wird.

Die Schwerpunkte liegen je nach Finanzamt ein bisschen unterschiedlich – also schauen Sie am besten einfach mal hier in die Liste (PDF) rein!

1. Prüfungsschwerpunkte bei den Steuererklärungen von Arbeitnehmern

  • Bereich Ausbildung und Beruf: doppelte Haushaltsführung, Entfernungspauschale, Werbungskosten allgemein

  • Bereich Altersvorsorge: Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen

  • Bereich Pflege: Heimunterbringungskosten, Heimkostenübernahme durch Angehörige

  • Bereich Erben und Schenken: Vermögensübertragungen unter Angehörigen, Erbauseinandersetzung bei Land- und Forstwirtschaft

  • Sonstiges: Außergewöhnliche Belastungen, Unterstützungsleistungen ins Ausland, Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs

2. Prüfungsschwerpunkte bei den Steuererklärungen von Vermietern

Erstmalige Vermietung oder Verpachtung, (hohe) Erhaltungsaufwendungen, Umlagen, Ferienwohnungen

3. Prüfungsschwerpunkte bei den Steuererklärungen von Kapitalanlegern

Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer als Sonderausgaben, Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Einkünfte aus Kapitalvermögen

4. Prüfungsschwerpunkte bei den Steuererklärungen von Selbstständigen

Kleinunternehmer, Umsatzsteuerpflicht / Umkehr der Steuerschuldnerschaft, Verluste bei beschränkter Haftung

Zur aktuellen Liste der Prüffelder (PDF)

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