NRW: Darauf achtet Ihr Finanzamt dieses Jahr besonders genau

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Die OFD Nordrhein-Westfalen verrät, welche Prüfungsschwerpunkte ihre Finanzämter für den Veranlagungszeitraum 2020 haben. Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen Ihre Steuererklärung abgeben, können Sie hier erfahren, wo das Finanzamt dieses Mal ganz besonders genau hinschaut.

Dass Sie Ihre Steuererklärung ordentlich machen, ist sowieso klar. In bestimmten Bereichen aber lohnt es sich, ganz besonders penibel zu sein – denn zumindest in Nordrhein-Westfalen können Sie schauen, auf welche Bereiche Ihr Finanzamt ganz besonders viel Wert legen wird.

Die Schwerpunkte liegen je nach Finanzamt ein bisschen unterschiedlich – also schauen Sie am besten einfach mal hier in die Liste (PDF) rein!

Insgesamt sollen folgende Bereiche genau unter die Lupe genommen werden:

1. Prüfungsschwerpunkte bei den Steuererklärungen von Arbeitnehmern

  • Bereich Werbungskosten: doppelte Haushaltsführung, Auswärtstätigkeit bei Soldaten

  • Bereich Sonderausgaben: Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen

  • Bereich Pflege: Kosten der Heimunterbringung, doppelte Haushaltsführung, erstmalige Unterstützungsleistungen

2. Prüfungsschwerpunkte bei den Steuererklärungen von Immobilien-Eigentümern

Erstmalige Vermietung einer Ferienwohnung, Photovoltaikanlage bei erstmaliger Geltendmachung

In diesem Bereich werden besonders viele Finanzämter die erstmalige Vermietung oder Verpachtung prüfen!

3. Prüfungsschwerpunkte bei den Steuererklärungen von Kapitalanlegern

Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer als Sonderausgaben, Darlehensbeziehungen zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschafter

In diesem Bereich werden besonders viele Finanzämter die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften prüfen!

4. Prüfungsschwerpunkte bei den Steuererklärungen von Selbstständigen

Berichtigung des Vorsteuerabzugs, Umsatzsteuer bei Ferienwohnungen

Prüfungsschwerpunkt aller Finanzämter in NRW ist 2020 die Einkunftserzielungsabsicht bei § 15 und § 18 EStG (Liebhaberei).

Dauernde steuerliche Verluste: Anerkennung oder Liebhaberei?

Hier erfahren Sie:

  • wie lange üblicherweise Verluste akzeptiert werden,

  • was man unter dem Totalgewinn versteht und wie Sie damit Ihre Gewinnerzielungsabsicht beweisen,

  • mit welchen weiteren Argumenten Sie den Verdacht der Liebhaberei entkräften können,

  • warum Sie bei einer gemischten Tätigkeit besonders aufmerksam sein sollten,

  • was die Vorläufigkeit im Steuerbescheid für Sie bedeutet,

  • dass trotz steuerlicher Liebhaberei der Vorsteuerabzug möglich ist.

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(MB)

URL:
https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/nrw-darauf-achtet-ihr-finanzamt-dieses-jahr-besonders-genau