Nicht vergessen: Überprüfen Sie Ihre ELStAM-Daten!

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Ab 2013 ist die Lohnsteuerkarte auf Papier endgültig Geschichte und die Lohnsteuerabzugsmerkmale der Steuerpflichtigen werden elektronisch erfasst und in einer Datenbank hinterlegt. Ob die Daten korrekt sind, sollten Sie unbedingt überprüfen!

Dazu müssen Sie sich einmalig auf www.elsteronline.de/eportal registrieren. Dort finden Sie auch Informationen zu den Sicherheitsverfahren und den zur Authentifizierung verwendeten elektronischen Zertifikaten.

Achten Sie darauf, dass Sie die Registrierung mit Ihrer Steuer-Identifikationsnummer durchführen! Nur so können Sie später Ihre ELStAM-Daten auch tatsächlich abrufen.

Außer Ihnen und dem Finanzamt darf nur Ihr aktueller Arbeitgeber Ihre Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) einsehen.

So melden Sie Korrekturen an Ihren ELStAM-Daten

Ergeben sich Abweichungen bei den Daten, können Sie eine Änderung beim Finanzamt beantragen – nicht mehr, wie früher, bei der Gemeinde. Nur Anschriftenänderungen und standesamtliche Veränderungen wie z.B. Kirchenein- oder Kirchenaustritt, Eheschließung, Geburt, Adoption oder Tod werden nach wie vor von den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden verwaltet.

Mit diesem Vordruck können Sie eine ungünstigere Steuerklasse beantragen bzw. eine günstigere Steuerklasse reaktivieren, eine ungünstigere Zahl der Kinderfreibeträge beantragen bzw. günstigere Zahl der Kinderfreibeträge reaktivieren. Auch eine Mitteilung über Ihre aktuell gespeicherten Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) können Sie damit anfordern. Des Weiteren können Sie mit diesem Formular beantragen, dass für Sie keine ELStAM mehr gebildet oder die ELStAM für von Ihnen bestimmte Arbeitgeber gesperrt oder freigeschaltet werden.

URL:
https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/nicht-vergessen-ueberpruefen-sie-ihre-elstam-daten