Krankenkassenbeiträge bei freiwillig gesetzlich versicherten Arbeitnehmern oft zu niedrig ausgewiesen

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In vielen, zum Beispiel über die DATEV abgerechneten Lohnsteuerbescheinigungen wurde unter Nr. 25 und Nr. 26 irrtümlich nur der auf den Arbeitnehmer entfallende Anteil des Beitrags ausgewiesen. Werden diese wesentlich niedrigeren Werte in die Anlage Vorsorgeaufwand übernommen hat dies negative Auswirkungen auf die Steuerberechnung.

Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Arbeitnehmern werden in der Lohnsteuerbescheinigung für 2010 vom Arbeitgeber Angaben zu den Krankenversicherungsbeiträgen unter den drei folgenden Nummern gemacht:

  • Unter Nr. 24 werden die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgewiesen. Dieser Wert wird in der Steuererklärung in die Zeile 37 der Anlage Vorsorgeaufwand übernommen.
  • Unter Nr. 25 werden die vom Arbeitnehmer insgesamt geleisteten Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung, also der komplette Gesamtbeitrag ausgewiesen. Dieser Wert gehört in die Zeile 12 der Anlage Vorsorgeaufwand.
  • Unter Nr. 26 werden die vom Arbeitnehmer insgesamt geleisteten Beiträge an die soziale Pflegeversicherung, also der Gesamtbeitrag ausgewiesen. Dieser Wert gehört in die Zeile 15 der Anlage Vorsorgeaufwand.

Nun ist folgendes Problem aufgetaucht: In vielen, zum Beispiel über die DATEV abgerechneten Lohnsteuerbescheinigungen wurde unter Nr. 25 und Nr. 26 irrtümlich nur der auf den Arbeitnehmer entfallende Anteil des Beitrags ausgewiesen. Werden diese wesentlich niedrigeren Werte in die Anlage Vorsorgeaufwand übernommen hat dies negative Auswirkungen auf die Steuerberechnung. Denn das Einkommensteuer-Programm der Finanzverwaltung geht davon aus, dass die Gesamtbeiträge bescheinigt sind. Folge: Die Vorsorgeaufwendungen werden viel zu niedrig berechnet, da bei der Berechnung die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse von den (in diesen Fällen bereits gekürzten) Arbeitnehmerbeiträgen abgezogen werden.

Beispiel

Das Jahresgehalt von Frau Söhnlein liegt über 45.000 Euro. Sie hat Kinder und ist das gesamte Jahr 2010 freiwillig gesetzlich krankenversichert.

  Gesamtbeitrag ausgewiesen Nur anteilig ausgewiesen
Beiträge lt. Nr. 25 6.705 Euro 3.555 Euro
Beiträge lt. Nr. 26 877,56 Euro 438,84 Euro
./. Zuschüsse lt. Nr. 24 3.588,72 Euro 3.588,72 Euro
vom Finanzamt berücksichtigte Beiträge 3.993,84 Euro 405,12 Euro

Woran erkennen Sie, ob Ihre Lohnsteuerbescheinigung betroffen ist?

Ob die Beiträge in der Lohnsteuerbescheinigung zu gering ausgewiesen sind, erkennen ganzjährig freiwillig Versicherte daran, dass Nr. 24 und Nr. 25 annähernd den gleichen Betrag ausweisen. In anderen Fällen sollten Sie prüfen, ob die unter Nr. 25 und Nr. 26 ausgewiesenen Beiträge Ihr Gesamtbeitrag sind. Den Gesamtbeitrag können Sie aus Ihren Gehaltsabrechnungen oder durch Nachfrage bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ermitteln.

Sind Sie betroffen, übernehmen Sie bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung in die Zeilen 12 bzw. 15 der Anlage Vorsorgeaufwand nicht die unter Nr. 25 und Nr. 26 der Lohnsteuerbescheinigung zu gering ausgewiesenen Beiträge, sondern die ermittelten Gesamtbeiträge.

Da die Werte der Lohnsteuerbescheinigung bereits elektronisch an die Finanzverwaltung gesendet wurden, sollten Sie auch bei richtiger Eingabe in die Anlage Vorsorgeaufwand Ihren Steuerbescheid in diesem Punkt eingehend prüfen!

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