Kosten für ein Hörgerät absetzbar?

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Die Kosten für ein Hörgerät sind grundsätzlich private Kosten. Sie können Sie deshalb normalerweise nur als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art steuerlich absetzen. Das hat jedoch einen großen Nachteil: Ihre Aufwendungen müssen Sie nämlich in diesem Fall in einer bestimmten Höhe selber tragen (zumutbare Belastung).

Nur ausnahmsweise dürfen Sie die Kosten für das Hörgerät als Werbungskosten abziehen. Voraussetzung ist aber, dass Ihr Hörschaden eine typische Berufskrankheit ist oder zwischen dem Hörschaden und Ihrem Beruf ein eindeutiger Zusammenhang besteht (BFH-Beschluss vom 22.04.2003, BFH/NV 2004 S. 1052). Der Vorteil liegt auf der Hand: Es wird hier keine zumutbare Belastung berücksichtigt.

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