Kfz-Steuer: So wird ab Juli gerechnet
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2 Euro pro Jahr für jede angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum plus 2 Euro für jedes pro Kilometer ausgestoßene Gramm CO2: So wird ab Juli Ihre Kfz-Steuer berechnet. Bei der CO2-Gebühr gibt es eine steuerfreie Grundmenge.
Die Große Koalition ist sich einig, wie die Kfz-Steuer künftig berechnet wird. Pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum müssen Autofahrer 2 Euro (Benziner) bzw. 9,50 Euro (Diesel) pro Jahr zahlen. Ebenfalls 2 Euro werden zusätzlich für jedes ausgestoßene Gramm CO2 pro Kilometer fällig.
Die zunächst geplante Obergrenze für den Hubraum-Anteil hat die Regierung nach heftigen Protesten verworfen. Beim Schadstoffausstoß bleibt eine Grundmenge von 120 g/km steuerfrei. Besteuert wird nur, was darüber hinaus geht. Die Freimenge sinkt ab 2012 auf 110 g/km und ab 2014 auf 95 g/km.
Diesel, die die Euro-6-Norm erfüllen, bekommen in den Jahren 2011 bis 2013 einen Steuerbonus von insgesamt 150 Euro.
Die neue Kfz-Besteuerung gilt für alle Fahrzeuge, die ab 1.7.2009 erstmals zugelassen werden. Für Pkw mit Erstzulassung zwischen dem 5.11.2008 und dem 30.6.2009 wendet sie das Finanzamt ebenfalls an - aber nur in Fällen, in denen dies günstiger ist als die alte Hubraumbesteuerung.
Für bis zum 4.11.2008 zugelassene Fahrzeuge bleibt es bei der bisherigen Regelung. Erst 2013 sollen sie in das neue System überführt werden.
VW Golf 1.4 TSI: 1.390 ccm Hubraum, Schadstoffausstoß 144 g/km Anteil Hubraum: |
VW Golf 2.0 TDI (Diesel): 1.968 ccm Hubraum, Schadstoffausstoß 128 g/km
Kfz-Steuer gesamt / Jahr:
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Der ADAC hat dazu eine nach Herstellern und Modellen sortierte Liste Änderung der Kfz-Steuer bei den wichtigsten Modellen erstellt: (pdf, Link öffnet ein neues Fenster)