Kein Haushaltsfreibetrag für verheiratete Eltern
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Den Haushaltsfreibetrag hat es nur für Alleinerziehende gegeben. Verheiratete Eltern schauten "in die Röhre". Eine eindeutige Diskriminierung verheirateter Eltern und deshalb verfassungswidrig! So urteilte das Bundesverfassungsgericht bereits 1998.
Diese Verfassungswidrigkeit sollte der Gesetzgeber beseitigen, und zwar ab dem Jahr 2002 . Dieses Ziel hat er allerdings um zwei Jahre verfehlt. Sowohl 2002 als auch 2003 haben die Alleinerziehenden den Haushaltsfreibetrag noch bekommen. Für die Jahre 2002 und 2003 forderten deshalb die verheirateten Eltern den Haushaltsfreibetrag auch für sich.
Doch leider ohne Erfolg! Das eindeutige Urteil des Bundesfinanzhofs: Der Haushaltsfreibetrag 2002 und 2003 ist zwar verfassungswidrig. Verheirateten Eltern steht der Freibetrag trotzdem nicht zu. Denn der Gesetzgeber behebt die Verfassungswidrigkeit nicht, indem er den Haushaltsfreibetrag auch Verheirateten zugesteht.
Vermutlich werden die Finanzämter die betroffenen Eltern nun auffordern, ihre Einsprüche zurückzunehmen . Sind Sie selbst davon betroffen, sollten Sie jedoch Ihren Einspruch aufrechterhalten. Weisen Sie Ihr Finanzamt darauf hin, dass dieser Fall wahrscheinlich wieder beim Bundesverfassungsgericht landet. Entscheidet Ihr Finanzamt trotzdem über Ihren Einspruch, müssen Sie leider selber den Klageweg beschreiten.