Jetzt aber schnell: Alleinerziehende müssen bis 20.9. Steuerklasse II beantragen
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Um die Steuerklasse II zubekommen, müssen Alleinerziehende bis zum 20. September eine Erklärung bei der Gemeinde oder beim Finanzamt einreichen. Warum trotzdem nicht alles verloren ist, wenn Sie diesen Termin verpassen, lesen Sie hier.
Mit der schriftlichen Erklärung versichern Sie, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen: In Ihrem Haushalt darf außer Ihnen keine volljährige Person leben. Damit ist nicht nur der Lebenspartner gemeint, sondern zum Beispiel auch ein volljähriges Kind ohne Kindergeldsanspruch oder andere Verwandte (§ 24b EStG).
Wer die Frist verpasst, bekommt zunächst eine Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse I. Der Nachteil: Beim Lohnsteuerabzug wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nicht berücksichtigt. Der steuerpflichtige Lohn liegt dann monatlich um 109 Euro höher.
Das Geld ist aber nicht verloren: Durch die Abgabe einer Steuererklärung nach Ablauf des Jahres können Sie sich den Freibetrag sichern. Außerdem können Sie im Laufe des Jahres die Lohnsteuerkarte einmalig ändern und die Steuerklasse II nachträglich eintragen lassen.
Das Formular für Ihre Erklärung erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder können es hier bei der Oberfinanzdirektion Niedersachsen herunterladen (pdf, Link öffnet ein neues Fenster). |