Jahressteuergesetz 2009: Wichtige Änderungen bei Kindergeldangelegenheiten
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Wir stellen Ihnen wichtige Änderungen vor, die der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009 vorsieht. Heute: Mitwirkungspflicht der Arbeitgeber in Kindergeldangelegenheiten.
Die Mitwirkungspflicht der Arbeitgeber in Kindergeldangelegenheiten bei Kindern über 18 Jahre soll mit dem Jahressteuergesetz 2009 aufgehoben werden.
§ 68 Abs. 2 EStG regelt die Mitwirkungspflicht der Arbeitgeber in Kindergeldangelegenheiten bei Kindern über 18 Jahre. Der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 sieht in Artikel 1 Nr. 30 die Aufhebung dieser Vorschrift vor. Diese Gesetzesänderung soll laut Artikel 22 Abs. 5 des Gesetzentwurfs zum 1.1.2009 in Kraft treten.
Die Aufhebung des ist geplant, weil die Bescheinigung durch einen Arbeitgeber grundsätzlich nur wenige Einzelfälle betrifft und vorrangig der Berechtigte und das volljährige Kind verpflichtet sind, Nachweise über die Einkünfte und Bezüge des Kindes vorzulegen. Außerdem führt dies zu einer Entlastung der Arbeitgeber.