Jahressteuergesetz 2009: Beschränkung des Vorsteuerabzugs für Firmenwagen
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Der Vorsteuerabzug bei unternehmerisch und nichtunternehmerisch verwendeten Fahrzeugen soll beschränkt werden. Von dieser Änderung sind Sie betroffen, sobald Sie Ihren Pkw auch für unternehmensfremde Zwecke verwenden.
Häufigstes Beispiel: Die private Nutzung durch den Unternehmer. Nicht betroffen sind hingegen Fahrzeuge, die ausschließlich unternehmerisch verwendet werden. Dazu gehören auch einem Arbeitnehmer gegen Entgelt überlassene Fahrzeuge.
Konsequenz: Für die betroffenen Fahrzeuge gibt es nur Vorsteuerabzug aus 50% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, der Aufwendungen für Miete und Leasing sowie anderen laufenden Betriebskosten. Im Gegenzug entfällt dann die Besteuerung der nichtunternehmerischen Verwendung als unentgeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG. In § 15a UStG soll für den Fall einer Nutzungsänderung bzw. Veräußerung oder Entnahme des Fahrzeugs eine Berichtigungsregelung geschaffen werden.
Lesen Sie hier den ausführlichen Kommentar der Chefredakteurin der "Steuertipps für Selbstständige":
Welcher Gedanke wirklich hinter dieser Regelung steckt. Und: Wieder einmal trifft es Existenzgründer und kleine Unternehmen. |