Haushaltsnahe Dienstleistungen

Ob Handwerker, Gärtner, Putzfrau, Schornsteinfeger oder Pflegekraft, ob angestellt oder beauftragt – der Staat beteiligt sich mit 20 % an Ihren Kosten. Wichtig: Auch Mieter können diese Kosten ansetzen, Sie finden sie in Ihrer Nebenkostenabrechnung. Das Beste: Die Beträge werden nicht vom zu versteuernden Einkommen, sondern direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen.

Alle Angaben und Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Die Haftung ist ausgeschlossen.